Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen,
die Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistungen.
Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
Unsere aktuelle Preisliste sowie die unterfertigte Fahrzeugbestellung sind
Bestandteil der Vertragsbedingungen.
2. Preise
Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise laut unserer Preisliste.
Bei von uns angebotenen Pauschalpreisen gelten diese für die
vereinbarte Mietzeit sowie die ausgewiesenen und inkludierten
Zusatzleistungen. Für darüber hinausgehende Zeiten, gefahrene
Kilometer oder sonstige Zusatzleistungen gelangen die Preise aus
unserer jeweils gültigen Preisliste zur Verrechnung.
3. Vertragsstornierung
Stornierungen werden
nur in Schriftform wirksam. Mündliche Stornierungen gelten demnach
nur dann, wenn sie von uns schriftlich rückbestätigt werden.
Stornierungen bis zu vier Wochen vor Mietbeginn sind kostenfrei
Bei Stornierungen bis zu zwei Wochen vor Mietbeginn werden
40 % des vereinbarten Mietpreises, bei Stornierungen bis zu einer Woche
vor Mietbeginn 80% des vereinbarten Mietpreises verrechnet.
Bei später einlangenden Stornierungen und bei Nichtantritt der
Fahrt wird der volle vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt.
Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Ankunftsdatum bei uns.
4. Leistungsrücktritt
Wir sind jederzeit und
ohne Angabe von Gründen berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Dies insbesondere dann, wenn die Durchführung
der Fahrt auf Grund von Ereignissen außerhalb unseres
Wirkungsbereiches unmöglich wird. Dazu zählen z.B.
witterungsbedingte Einflüsse, Umstände welche die Sicherheit
der Fahrgäste nicht gewährleisten oder technische
Ausfälle. Wenn der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen
obliegende Pflicht verletzt (z.B. Nichtbeibringung der Bezahlung) sind
wir ebenfalls berechtigt, von der Erbringung unserer Leistung
zurückzutreten.
5. Zahlungsbedingungen
Für die
endgültige Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 %
des vereinbarten Mietpreises bis zu dem in unserem
Fahrzeugbestellformular genannten Termin erforderlich.
Der Restbetrag ist:
a) entweder so rechtzeitig auf unser Bankkonto zu überweisen, dass
dieser am letzten
Werktag vor Fahrtantritt endgültig gutgeschrieben
wird, oder
b) direkt bei Fahrtantritt (Abholung des ersten Gastes) beim Chauffeur
in bar zu begleichen.
Bezahlung auf offene Rechnung ist nur für Stammkunden möglich.
6. Verlängerung der Mietdauer
Mehrkosten durch
Verzögerungen werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste
berechnet und sind bei Mietende zu begleichen; kleinste Zeiteinheit ist
eine halbe Stunde. Geringfügige Überschreitungen der
vereinbarten Mietdauer bleiben dabei unberücksichtigt.
Verzögerungen aus unserem Verschulden gehen nicht zu Lasten des
Kunden.
7. Beförderungsbedingungen
Es besteht keine Beförderungspflicht.
Den Weisungen des Chauffeurs ist Folge zu leisten.
Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider, oder
stellen eine Gefährdung
nach der StVO dar, ist der Chauffeur berechtigt, sie von der
Beförderung auszuschliessen.
Das Mitbringen und Konsumieren von Speisen und Getränken ist nicht
gestattet.
Die Anbringung von Werbung und Blumenschmuck jeglicher Art ist nur mit
unserer vorherigen Genehmigung und nach unseren Vorgaben möglich;
eventuelle Schäden durch die Anbringung werden dem Mieter in
Rechnung gestellt.
8. Haftung des Mieters
Der Mieter ist für
alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen
Schäden und Verschmutzungen haftbar.
Diese Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, welche von Dritten
an oder in unserem Fahrzeug verursacht werden. Dies gilt insbesondere
für Fahrten an Orten mit großer Menschenansammlung und
erhöhtem Risiko wie z.B. Konzerte, Ballveranstaltungen,
Sportereignisse welche auf Anweisung des Kunden angefahren werden.
9. Haftung der Gebr. Filipczak GmbH / Luxuslimousinen - Service
Unsere Haftung
beschränkt sich auf Schäden, welche vorsätzlich
beziehungsweise auf Grund grober Fahrlässigkeit entstanden sind.
Für Fahrzeugausfälle gilt dieser Haftungsausschluss
sinngemäß. Bei Sachschäden ist unsere Haftung mit der
dafür vorgesehenen Versicherungssumme begrenzt. Für jegliche,
durch Dritte entstandene Schäden übernehmen wir keine
Haftung, dies gilt auch für die Bereitstellung von Fahrzeugen und
Personal durch unsere Erfüllungsgehilfen.
10. Versicherungsschutz
Für Fahrgäste
und Fahrzeuge bestehen alle für ein konzessioniertes
Mietwagenunternehmen erforderlichen Versicherungen nach den jeweils
geltenden Vorschriften und Deckungssummen.
Für von Partnern angemietete Fahrzeuge gilt ausschließlich deren Versicherungsschutz.
11. Gerichtsstand ist Korneuburg
12. Teilunwirksamkeit
Falls ein oder mehrere der vorstehenden Punkte unwirksam sein sollte(n),
so bleiben die übrigen Punkte vollinhaltlich aufrecht.
AGB-Dokument